Als Hinweisgeberin / Hinweisgeber können Sie über das Portal und rund um die Uhr Hinweise abgeben. Auf Wunsch können Sie dabei anonym bleiben. Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wird Ihre Anonymität durch das Hinweisgeberportal technisch geschützt. Natürlich besteht für Sie aber auch die Möglichkeit, Ihren Namen anzugeben, um die Sachverhaltsaufklärung zu erleichtern.
Ihr Hinweis / Ihre Information wird vertraulich an die Hinweisgeberstelle des Eltern für Kinder Österreich übermittelt. Dort wird Ihre Mitteilung von spezialisierten und erfahrenen Experten bearbeitet und der jeweilig zuständigen Fachabteilungen zur Sachverhaltsaufklärung weitergegeben.
Nutzen Sie das Hinweisgeberportal verantwortungsvoll. Geben Sie nur solche Informationen weiter, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.
Der Eltern für Kinder Österreich hat sich dem Schutz Hinweisgebender und Personen, die an der Untersuchung mitwirken, verpflichtet. Druck auf Hinweisgebende und Mitwirkende sowie ihre Diskriminierung tolerieren wir nicht. Für Betroffene, also Personen die eines Regelverstoßes bezichtigt werden, gilt die Unschuldsvermutung, solange sich der Verstoß nicht bestätigt.
Bereits bestehende Meldewege für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße bleiben natürlich weiterhin erhalten.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Fragen in Bezug auf Mitgliedschaften, Fortbildungen, Betreuungsplätze, hier nicht bearbeiten können. Bitte wenden Sie sich dafür an unser Vereinsbüro bzw. die jeweilige Fachabteilung unter office@efk.at.